Flüchtlinge und Arbeit

Vor einigen Wochen gab es zum Thema "Arbeitsberechtigung von Flüchtlingen" eine Vortrag. Einige vom Team der Flüchtlingsbetreuung waren dort und haben dann berichtet.
Neben einigen sehr komplizierten Informationen habe ich das wichtigste gefiltert und werde versuchen es möglichst kurz wiederzugeben.

Flüchtlinge in einem laufenden Asylverfahren dürfen NICHT arbeiten! Tun sie es doch, machen sie sich strafbar! Allerdings gibt es einige Ausnahmen:

*Saisonarbeit: im Land- und Fostgewerbe sowie im Gastgewerbe ist Saisonarbeit üblich. Beispielsweise als Erntehelfer oder als Kellner. Die Flüchtlinge dürfen maximal sechs Monate pro Sektor arbeiten und insgesamt zwölf Monate nicht überschreiten.

* Lehre: Jugendliche unter 25 Jahren dürfen eine Lehre beginnen, sofern eine Lehrstelle vorhanden und der Ausbildner damit einverstanden ist. Dies gilt jedoch nur bei Berufen in denen es zu wenige Lehrlinge gibt und auch nur wenn es keinen inländischen Bewerber gibt. Ist das der Fall so muss der inländische Bewerber bevorzugt werden.

* gemeinnützige Arbeit: Flüchtlinge dürfen z.B. für die Gemeinde arbeiten, in der Landschaftspflege, administrative Arbeiten, Schwimmbadreinigung um nur einige genannten Beispiele wiederzugeben. Der Stundenlohn beträgt dabei 3-5 €/Stunde und darf monatlich maximal 110 € betragen. Wird der Betrag überschritten so wird die Differenz bei deren Bezug abgezogen.

* selbstständig erwerbstätig: nach drei Monaten im Asylverfahren darf eine selbstständige Tätigkeit gestartet werden. Die genauen Erfordernisse und Voraussetzungen hierfür würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, soviel sei jedoch gesagt: für jemanden ohne Kenntnisse der Landessprache ist diese Möglichkeit nicht die einfachste, wenn nicht sogar unmöglich.

Nachlesen kann man dies auf einer Zusammenfassung des Landes Oberösterreich.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/DokumenteAbt_So/Beschaeftigung_AsylwerberInnen.pdf

Wir bitten euch, engagiert keine Flüchtlinge  unter dem Deckmantel "Nachbarschaftshilfe". Rasenmähen gegen Bezahlung (und sei es nur ein Butterbrot) gilt im Ernstfall als Beschäftigung und könnte ihr oder ihm große Probleme einhandeln.

Wer noch mehr Infos dazu haben möchte, das Internet ist voll davon. ;)
Ich denke Seiten vom AMS, Land oder Bund enthalten vertrauensvolle Informationen und können gerne als Tatsache angenommen werden.

Eure
Irene Mayrhofer

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