BESCHÄFTIGUNG VON ASYLWERBERINNEN MIT DIENSTLEISTUNGSSCHECKS


Bisher konnten unsere AsylwerberInnen nur Hilfstätigkeiten in der Gemeinde erledigen, dafür erhalten sie einen Anerkennungsbetrag von 5 Euro pro Stunde.

Seit kurzer Zeit können AsylwerberInnen, welche seit mindestens 3 Monaten zum Asylverfahren in Österreich zugelassen sind (InhaberInnen einer „weiße Karte“) auch legal in privaten Haushalten beschäftigt werden. Dies geschieht über den sogenannten Dienstleistungsscheck. 
Anmerkung:  Alle in Hofkirchen lebenden AsylwerberInnen sind schon seit mehr als 3 Monate zum Asylverfahren zugelassen.
Was ist ein Dienstleistungsscheck?
Der Dienstleistungsscheck (DLS) ist ein Zahlungsmittel und Lohn für Personen, die einfache haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten erbringen – sofern die Entlohnung nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (425,70 Euro für 2017, 438,05 Euro für 2018) liegt.
Bei AsylwerberInnen ist jedoch zu beachten, dass Einkommen über € 110,- pro Monat (+ € 80,- für jedes weitere Familienmitglied) zu einer Kürzung der Leistung aus der Grundversorgung führt. 
Wer in Österreich arbeitet,  muss zur Sozialversicherung angemeldet sein. Dies geschieht mit dem Dienstleistungsscheck.  Mit dem DLS sind die AsylwerberInnen automatisch unfallversichert und können während des laufenden Asylverfahrens legal arbeiten und Geld verdienen. Sollten sie sich bei der Arbeit verletzten, so übernimmt die österreichische Sozialversicherung die Behandlungskosten.

Wie viele Personen kann ein(e) private(r) ArbeitgeberIn mit dem DLS beschäftigen?
Hier ist keine Begrenzung vorgesehen. Allerdings ist die eineinhalbfache Geringfügigkeitsgrenze zu beachten.

Welche Dienstleistungen können mit dem DLS entlohnt werden?
Personen, die einfache haushaltsnahe Arbeiten in privaten Haushalten durchführen,
wie z.B. Unterstützung in der Haushaltsführung, Reinigungsarbeiten (Wohnung, Eigenheim, Wäsche, Geschirr), Kinderbeaufsichtigung, Einkäufe von Lebensmitteln
oder einfache Gartenarbeiten (Laub kehren, Rasen mähen) etc. 
Der Dienstleistungsscheck ist für kurze, befristete Arbeitsverhältnisse (für längstens 1 Monat) vorgesehen. Das Arbeitsverhältnis kann wiederholt mit denselben Personen abgeschlossen werden. Pro Beschäftigungstag ist ein Dienstleistungsscheck auszustellen.

Was kann nicht mit einem DLS entlohnt werden?
Tätigkeiten, die eine Ausbildung erfordern (Alten- und Krankenpflege) oder
Tätigkeiten in einem Unternehmen 

Wo kann ich einen DLS erwerben?   
Post in Grieskirchen, in Trafiken

Wie viel kostet ein DLS?
Der Wert kann individuell von € 1 bis max. € 100,- pro Scheck gewählt werden. 
Beispiel:  Wert für AsylwerberIn: € 5,-; Kaufpreis für ArbeitgeberIn € 5,10   
                  Wert für AsylwerberIn: € 10,-; Kaufpreis für ArbeitgeberIn: € 10,20
In der Differenz zwischen Wert und Kaufpreis sind der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie ein Verwaltungsanteil enthalten. 

Wie ist die Vorgehensweise bei einem DLS?
1.  Ein/e ArbeitgeberIn kauft einen DLS bei der Post oder in einer Trafik
2.  Der/die ArbeitgeberIn nimmt mit einem/r AsylwerberIn Kontakt auf und vereinbart einen
     Termin für die Durchführung der haushaltsnahen Tätigkeiten.
3.  Der/die AsylwerberIn führt die Tätigkeiten durch. 
4.  Der/die ArbeitgeberIn füllt mit dem/r AsylwerberIn den DLS mit Namen,
     Sozialversicherungsnummer und Datum aus. 
5.  Ein Beiblatt ist bei der 1. Beauftragung zusätzlich auszufüllen. 
6.  Nach Verrichtung der Arbeit bekommt der/die AsylwerberIn als Lohn den DLS überreicht. 
7.  Der/die AsylwerberIn muss den DLS bis spätestens Ende des Folgemonats am
Postweg zur VAEB (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Lessingstraße 20,   8010 Graz) senden oder lösen ihn unter www. dienstleistungsscheck-online.at ein.
 8. Die Versicherungsanstalt überweist umgehend die Summe der eingereichten DLS mittels
      Postanweisung an die AsylwerberIn. 

Wir helfen gerne bei Fragen zum DLS für AsyslwerberInnen in Hofkirchen:
Ulrike Fellinger                           Tel.:  0650/5017052
Ernestine Köpf                            Tel.:  0677/61451812
Friederike Baumgartner              Tel.:  0676/814281381




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