BESCHÄFTIGUNG VON ASYLWERBERINNEN MIT DIENSTLEISTUNGSSCHECKS
Bisher
konnten unsere AsylwerberInnen nur Hilfstätigkeiten in der Gemeinde erledigen,
dafür erhalten sie einen Anerkennungsbetrag von 5 Euro pro Stunde.
Seit kurzer
Zeit können AsylwerberInnen, welche
seit mindestens 3 Monaten zum Asylverfahren in Österreich zugelassen sind
(InhaberInnen einer „weiße Karte“) auch
legal in privaten Haushalten beschäftigt werden. Dies geschieht über den sogenannten
Dienstleistungsscheck.
Anmerkung: Alle in
Hofkirchen lebenden AsylwerberInnen sind schon seit mehr als 3 Monate zum
Asylverfahren zugelassen.
Was ist ein
Dienstleistungsscheck?
Der
Dienstleistungsscheck (DLS) ist ein Zahlungsmittel und Lohn für Personen, die
einfache haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten erbringen –
sofern die Entlohnung nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (425,70
Euro für 2017, 438,05 Euro für 2018) liegt.
Bei
AsylwerberInnen ist jedoch zu beachten, dass Einkommen über € 110,- pro Monat
(+ € 80,- für jedes weitere Familienmitglied) zu einer Kürzung der Leistung aus
der Grundversorgung führt.
Wer
in Österreich arbeitet, muss zur
Sozialversicherung angemeldet sein. Dies geschieht mit dem
Dienstleistungsscheck. Mit dem DLS sind
die AsylwerberInnen automatisch unfallversichert und können während des
laufenden Asylverfahrens legal arbeiten und Geld verdienen. Sollten sie sich
bei der Arbeit verletzten, so übernimmt die österreichische Sozialversicherung
die Behandlungskosten.
Wie viele Personen kann ein(e) private(r) ArbeitgeberIn
mit dem DLS beschäftigen?
Hier ist
keine Begrenzung vorgesehen. Allerdings ist die eineinhalbfache
Geringfügigkeitsgrenze zu beachten.
Welche Dienstleistungen können mit dem DLS entlohnt
werden?
Personen, die
einfache haushaltsnahe Arbeiten in privaten Haushalten durchführen,
wie z.B.
Unterstützung in der Haushaltsführung, Reinigungsarbeiten (Wohnung, Eigenheim,
Wäsche, Geschirr), Kinderbeaufsichtigung, Einkäufe von Lebensmitteln
oder einfache
Gartenarbeiten (Laub kehren, Rasen mähen) etc.
Der
Dienstleistungsscheck ist für kurze, befristete Arbeitsverhältnisse (für
längstens 1 Monat) vorgesehen. Das Arbeitsverhältnis kann wiederholt mit
denselben Personen abgeschlossen werden. Pro Beschäftigungstag ist ein
Dienstleistungsscheck auszustellen.
Was kann nicht mit einem DLS entlohnt werden?
Tätigkeiten,
die eine Ausbildung erfordern (Alten- und Krankenpflege) oder
Tätigkeiten
in einem Unternehmen
Wo kann ich einen DLS erwerben?
Post in Grieskirchen, in Trafiken
Wie viel kostet ein DLS?
Der Wert
kann individuell von € 1 bis max. € 100,- pro Scheck gewählt werden.
Beispiel: Wert für AsylwerberIn: € 5,-; Kaufpreis für
ArbeitgeberIn € 5,10
Wert für AsylwerberIn: €
10,-; Kaufpreis für ArbeitgeberIn: € 10,20
In der
Differenz zwischen Wert und Kaufpreis sind der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
sowie ein Verwaltungsanteil enthalten.
Wie ist die Vorgehensweise bei einem DLS?
1.
Ein/e ArbeitgeberIn kauft einen DLS bei
der Post oder in einer Trafik
2.
Der/die ArbeitgeberIn nimmt mit einem/r
AsylwerberIn Kontakt auf und vereinbart einen
Termin für die Durchführung der haushaltsnahen
Tätigkeiten.
3.
Der/die AsylwerberIn führt die
Tätigkeiten durch.
4.
Der/die ArbeitgeberIn füllt mit dem/r
AsylwerberIn den DLS mit Namen,
Sozialversicherungsnummer und Datum
aus.
5.
Ein Beiblatt ist bei der 1. Beauftragung
zusätzlich auszufüllen.
6.
Nach Verrichtung der Arbeit bekommt
der/die AsylwerberIn als Lohn den DLS überreicht.
7.
Der/die AsylwerberIn muss den DLS bis
spätestens Ende des Folgemonats am
Postweg zur VAEB (Versicherungsanstalt für
Eisenbahnen und Bergbau, Lessingstraße 20,
8010 Graz) senden oder lösen ihn unter www. dienstleistungsscheck-online.at
ein.
8. Die Versicherungsanstalt überweist umgehend
die Summe der eingereichten DLS mittels
Postanweisung an die AsylwerberIn.
Wir helfen gerne bei Fragen zum DLS für AsyslwerberInnen in Hofkirchen:
Ulrike Fellinger Tel.: 0650/5017052
Ernestine Köpf Tel.: 0677/61451812
Friederike Baumgartner Tel.: 0676/814281381
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